Betreuungs- Entlastungsleistungen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen (hauswirtschaftliche Dienstleistung)

Ebenfalls in einem vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmen entlasten wir Sie oder Ihren Angehörigen im eigenen Haushalt. Hierbei stehen die Schlagwörter „putzen, kochen, waschen und bügeln“ im Vordergrund. Auch Botendienste, Einkäufe oder Behördengänge können pauschal mit Ihrer Krankenkasse je nach Pflegegrad abgerechnet werden.

Unsere Arbeitsweise basiert dabei auf dem Prinzip der Nächstenliebe. Sie dreht sich rund um das Wesentliche, quasi der Essenz unseres Miteinanders, Menschlichkeit und Herzlichkeit.

Wir freuen uns sehr darauf, mit Ihnen und Ihren Angehörigen zusammenzuarbeiten.

Bei uns und mit uns sind Sie in professionellen, sehr liebevoll und guten Händen !