Kurzzeit- Verhinderungspflege

Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Fall von Urlaub, Krankheit oder sonstigen persönlichen Gründen

Wir bieten innerhalb eines bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens (Vergütung pro Tag bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr) eine Kurzzeit oder Verhinderungspflege an, die wir unmittelbar mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.